Satzung
des S04 Fan-Clubs SCHALKE-SZENE FRANKEN, HERZOGENAURACH
§ 1 Name
Der Verein führt den Namen SCHALKE-SZENE FRANKEN, HERZOGENAURACH".
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Vereinszweck
Der Verein bezweckt die Unterstützung des Fußballclubs FC Gelsenkirchen-Schalke 04
e.V.
sowie die Erhaltung und Förderung des Gedankens des Fair Play".
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Für jüngere Antragsteller wird
das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten benötigt oder die Eltern
selbst Mitglied im Club sein.
Über einen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung des
Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden.
Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Vereinsinteressen entgegenstehen.
Als einmalige Aufnahmegebühr werden € 15.erhoben (außer Kinder bis 18 Jahre).
Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Jahresende gekündigt werden.
Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend.
Bei einem Austritt besteht seitens der ausgetretenen Person kein Anspruch auf bereits
gezahlte oder noch ausstehende Mitgliedsbeiträge.
Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
§ 5 Vorstand
A) Der Vorstand muß aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied
aus dem Verein aus,
so erlischt automatisch dessen Organstellung.
Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. und 2. Vorsitzenden
b) dem Kassenwart
B) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.
C) Der Vorstand wird in einer ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.
§ 6 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstands
A) Der Vorstand vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen
Angelegenheiten.
Die Mitglieder des Vorstands haben Alleinvertretungsrecht.
B) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung
auf die Dauer des Vereinsjahres gewählt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche
Mitgliederversammlung in dem Zeitraum
stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
C) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das
Vereinsvermögen eingehen.
Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.
§ 7 Beitrag
Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern und den
Jahresbeitrag zu entrichten.
Die Höhe des Beitrags beträgt derzeit pro Geschäftsjahr € 60,- und wird
bei der monatlich stattfindenden
Vereinssitzung zu jeweils € 5,- (12 x 5,- = 60,-) entrichtet. Zahlbar sind
die Beträge jeweils an den Kassenwart.
Ein Mitglied, welches länger als drei Monate mit dem Beitrag in Rückstand ist, wird
abgemahnt und nach einem
weiteren Monat ohne Zahlungseingang aus der Mitgliederliste gestrichen.
Die eingegangene Verpflichtung des Mitglieds wird hierdurch nicht berührt.
§ 8 Haftung
Die Mitglieder haften bei Rechtsgeschäften, die der Vorstand für den Verein tätigt,
nur mit dem Vereinsvermögen.
Der Verein seinerseits übernimmt weder straf- noch zivilrechtliche Verantwortung für ein
etwaiges Fehlverhalten einzelner Mitglieder.
§ 9 Ausschluß
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es die Interessen des Vereins gefährdet.
Über den Aus-schluß entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Dies
gilt auch im Falle des § 7.
§ 10 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im Januar statt. Die
Mitgliederversammlung wird durch eine
schriftliche Einladung der Mitglieder einberufen. Die Einberufung muß mindestens 10 Tage
vor dem Termin der Versammlung erfolgen.
In der Ladung sind Ort und Tagesordnungspunkte anzugeben.
Anträge zur ordentlichen Mitgliederversammlung sind dem Vorstand mindestens 16 Tage vor
Versammlungsbeginn einzureichen.
Der Vorstand ist jederzeit berechtigt, wenn dies die Vereinsinteressen erfordern, eine
außerordentliche Versammlung einzuberufen.
Die Bestimmungen über die Ladung zu einer ordentlichen Mitglieder-versammlung gelten
entsprechend.
Die Beschlußfassung in der Versammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der
anwesenden Mitglieder. Dies gilt nicht für einen
Beschluß über den Ausschluß eines Mitglieds, die Auflösung des Vereins, die
Zweckänderung und die Entlastung des Vorstands; hierzu ist
jeweils eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
§ 11 Formvorschrift
Alle Beschlüsse des Vereins sind schriftlich abzufassen und vom Protokollführer und
einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben.
Die Schriftstücke werden beim Protokollführer hinterlegt. Die Mitglieder erhalten auf
ihr Verlangen die entsprechenden Ausfertigungen.
§ 12 Auflösung
Die Auflösung kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Nach der
Auflösung des Vereins findet die Auseinandersetzung
nach den Liqidationsvorschriften für rechtsfähige Vereine statt. Sollte nach
Berichtigung der Verbindlichkeiten ein Restvermögen verbleiben, so
soll die Stadt Herzogenaurach mit der Maßgabe anfallberechtigt sein, es ausschließlich
für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Herzogenaurach, den 16.01.99 Unterschriften aller Gründungsmitglieder
Gründungsprotokoll
In der Gaststätte des ASV Herzogenaurach trafen sich heute 9 Personen, um einen Verein
zur
Unterstützung des Fußballclubs FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. und der
Unterstützung und Erhaltung des Gedankens des Fair Play" zu gründen.
Eine Liste mit den Namen, An- und Unterschriften befindet sich in der Anlage zu diesem Protokoll.
Nach der Wahl des Protokollführers verlas Herr Jens Becker die von ihm verfaßte
Satzung, die anschließend diskutiert wurde und später
in der dann vorliegenden Version einstimmig angenommen wurde. Die beschlossene Satzung
befindet sich in der Anlage zu diesem Protokoll.
Auf Vorschlag der Herren Jens und Stefan Becker sowie Dietmar Herbig wurde sodann über
den Vereinsnamen und über die Besetzung
der Vereinsämter gesprochen und in offener Abstimmung durch Handzeichen wie folgt
entschieden:
1) Der Verein trägt den Namen
SCHALKE-SZENE FRANKEN, HERZOGENAURACH
2) Stefan Becker wird der erste Vorsitzende des Vereins
3) Das Amt des zweiten Vorsitzenden wird von Herrn Jens Becker wahrgenommen.
4) Herr Dietmar Herbig übernimmt das Amt des Kassenwarts.
Die Gewählten nahmen die Wahl an.
Sitz des Vereins ist der Wohnsitz des Protokollführers, Walfried Förtsch, Am
Weihersbach 4, 91074 Herzogenaurach, Tel. 09132 / 9408.
Nachdem keine der anwesenden Personen das Wort wünschte, schloß Herr Jens
Becker die Gründungsversammlung.
Herzogenaurach, den 16.01.99 Unterschrift des Protokollführers
Walfried Förtsch
2 Anlagen
- Satzung
- Liste Gründungsmitglieder
Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen der
§ 1 Leitung
Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Er wird bei seiner Verhinderung von anderen Mitgliedern des Vorstands vertreten.
§ 2 Tagesordnung
Nach Eröffnung der Sitzung wird die Tagesordnung verlesen. Falls die Versammlung
keinen anderen Beschluß faßt, wird an der vorgegebenen
Reihenfolge festgehalten.
§ 3 Wortmeldungen
Der Versammlungsleiter erteilt den Mitgliedern in der Reihenfolge ihrer Meldung das
Wort.
Der Leiter kann die Redezeit begrenzen. Vor einer Aussprache soll regelmäßig der
Antragsteller gehört werden.
Unqualifizierte Äußerungen hat der Versammlungsleiter zu rügen. Bei Wiederholung ist
dem Redner für diesen Tagesordnungspunkt
das Wort zu entziehen. Der Versammlungsleiter hat ferner die Möglichkeit, Störer des
Versammlungsortes zu verweisen oder
andere geeignete Maßnahmen zu treffen.
§ 4 Abstimmungen
Abstimmungen erfolgen entweder durch Handzeichen (offene Abstimmung) oder schriftlich durch Stimmzettel (geheime Abstimmung).
Ein Antrag auf schriftliche Abstimmung kann von jedem Mitglied gestellt werden.
Er ist angenommen, wenn wenigstens die Hälfte der abstimmenden Mitglieder für dieses
Verfahren ist.
Der Vorstand hat für eine ausreichende Anzahl von Stimmzetteln zu sorgen.
§ 6 Geltung
Diese Geschäftsordnung gilt nur insoweit, als in der Sitzung keine entgegenstehende Regelung besteht.
Herzogenaurach, den 16.01.99 Unterschriften der Gründungsmitglieder